UVV Prüfung für Elek­tro­ge­räte, Anlagen und Leitern.

  • schlanke Lösung für Unter­nehmen
  • bereits ab 6,50 € netto pro Gerät
  • UVV Prüfung / DGUV Prüfung / E‑Check

UVV Prüfung / DGUV Prüfung für Elek­tro­werk­zeuge, Anlagen, Geräte, Tore sämt­li­cher Fabri­kate.

Timmermann Elektro Werkzeuge UVV Prüfung
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Schlanke Lösungen für betrof­fene Unter­nehmen wie Hand­werks­be­triebe und Indus­trie­be­triebe

Verein­baren Sie früh­zeitig mit uns einen Prüf­termin, in dem wir alle betrof­fenen Geräte in Ihrem Unter­nehmen prüfen und Ihnen die erfor­der­li­chen Doku­men­ta­tionen und Belege ausstellen.

Auch bei Ihnen vor Ort

Je nachdem wie es für Sie am besten passt und um welche Geräte oder Maschinen es sich handelt, bringen Sie diese entweder bei uns vorbei und wir stellen Ihnen diese zu einem verein­barten Zeit­punkt geprüft und doku­men­tiert wieder zur Verfü­gung oder wir prüfen direkt bei Ihnen im Unter­nehmen.

Auch am Wochen­ende

Nach entspre­chender Vorpla­nung bieten wir auch Prüf­ter­mine über das Wochen­ende an.

Akkre­di­tierte Prüfer

Alle Prüfungen werden durch speziell geschulte und akkre­di­tierte Prüfer durch­ge­führt

Diese Prüfungen führen wir durch Akkre­di­tierte Prüfer durch:

Prüfung Elek­tro­werk­zeuge
VDE 0701–0702

Prüfung kraft­be­tä­tigter Türen, Tor- und Schran­ken­an­lagen
ASR A1.7

Prüfung elek­tri­scher Anlagen und Machinen
VDE 0105–100

Prüfung von Leitern, Tritten und Fahr­ge­rüsten
DGUV Vorschrift 208–016

Prüfung von Licht­bo­gen­schweiss­ein­rich­tungen
DIN EN 60974–4 (VDE0544‑4)

Was kostet eine UVV Prüfung bzw. ein E‑Check?

Abhängig wie viele Geräte, Maschinen, Leitern oder Tore geprüft werden sollen, wo dies geschieht und wie die zeit­liche Planung gestaltet ist, bieten wir Sonder­kon­di­tionen an. Bei größeren und anders­ar­tigen elek­tri­schen Maschinen können auch höhere Preise möglich sein.

➦ Preis­liste UVV DGUV Prüfung

Spre­chen Sie uns am besten direkt persön­lich an und wir verein­baren eine passende und güns­tige Lösung für Ihren indi­vi­du­ellen Fall! ➥ Direkt­kon­takt

Jetzt UVV-Prüfung verein­baren.

➦ Prüfungen auch am Wochen­ende und bei Ihnen Sie vor Ort.

Mo.-Mi. 07:00–15:30
Do. 07:00–18:00
Fr. 07:00–14:00

➦ Anfahrt & Kontakt

Wann ist eine UVV Prüfung vorge­schrieben?

Die UVV Prüfungen oder auch Unfall­ver­hü­tungs­prü­fung der DGUV (Deut­sche Gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung) ist für gewerb­lich einge­setzte Werk­zeuge verpflich­tend. Dabei werden orts­ver­än­der­liche Elek­tro­werk­zeuge, Licht­bo­gen­schweiß­an­lagen, Tore, Lade­rampen und ähnli­ches geprüft.

Die UVV Prüfung ist für Sie als Gewer­be­be­trei­bender sehr wichtig, da die Geräte sonst nicht einge­setzt werden dürfen. Sollte es zu einem Schaden kommen, über­nimmt die Versi­che­rung diesen nicht und Sie sind selbst dafür haftbar.

Für Elek­tro­werk­zeuge ist in der Regel einmal jähr­lich eine UVV-Prüfung mit entspre­chender Doku­men­ta­tion vorge­schrieben.

Einige Geräte müssen der UVV Prüfung öfter unter­zogen werden. zum Beispiel unter beson­deren Bedin­gungen, oder bei einer Durch­fall­quote von mehr als 70%. Wenn Sie unsi­cher in Bezug auf Ihre zu prüfenden Geräte sind, spre­chen Sie uns gerne an.

Wie laufen UVV Prüfungen ab?

Unsere akkre­di­tierten Prüfer führen die UVV-Prüfungen bei uns oder bei Ihnen vor Ort durch. Elek­tro­werk­zeuge welche die Prüfungs­kri­te­rien erfüllen, erhalten Sie eine Plakette über das erfolg­reiche Bestehen der UVV Prüfung.

Wir tragen die Prüfung in Ihr Prüf­buch ein oder fertigen ein Proto­koll über die bestan­dene Prüfung an.

In der Regel bieten wir Ihnen einen Prüfungs­termin inner­halb eines Monats an. Bei bestimmten Fristen, die Sie einhalten müssen, bemühen wir uns diesen gerecht zu werden.

Aus Erfah­rung wissen wir, dass die meisten Prüfungen inner­halb eines Tages durch­ge­führt sind. Wenn nötig, nach Verein­ba­rung auch über ein Wochen­ende.

Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrift – Häufige Fragen:

Da das Thema der UVV Prüfungen Anwen­der­un­ter­nehmen von elek­tri­schen Geräten und Maschinen immer bewusster wird, kommen häufig ähnliche Fragen auf, die wir Ihnen hier kurz beant­worten damit Sie direkt voll infor­miert eine Lösung für Ihr Unter­nehmen finden.

Die UVV Prüfung oder DGUV ist eine regel­mäßig vorge­schrie­bene Prüfung der tech­ni­schen Sicher­heit von elek­tri­schen Geräten und Maschinen, die von der Berufs­ge­nos­sen­schaft gefor­dert und kontrol­liert wird. Diese Prüf­pflicht gilt für Geräte oder Maschinen in gewerb­li­cher Nutzung – nicht für private Anwen­dung.

Die Prüfung muss durch einen sach­kun­digen Prüfer durch­ge­führt werden und dient der Präven­tion von Unfällen.

Diese wich­tige Sicher­heits­prü­fung ist zum Beispiel bei Elek­tro­werk­zeugen jähr­lich vorge­schrieben. Bei spezi­ellen Anfor­de­rungen, zum Beispiel auf beson­deren Baustellen oder bei beson­deren Kunden wie auf Indus­trie­an­lagen, kann eine solche Prüfung sogar öfter erfor­der­lich sein, damit Sie mit Ihrem Unter­nehmen dort arbeiten können.

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UVV Prüfung ist die Abkür­zung für “Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrift“.

E‑Check ist eine andere Bezeich­nung für DGUV Vorschrift 3 – Prüfungen an elek­tri­schen Maschinen und Anlagen

Die Berufs­ge­nos­sen­schaften und Unfall­ver­si­che­rungen verlangen diese Präven­ti­ons­maß­nahme von allen gewerb­li­chen Anbie­tern und Unter­nehmen, die mit elek­tri­schen Geräten oder Maschinen arbeiten. Private Anwender sind in den meisten Fällen davon ausge­nommen.

Benutzt ein Mitar­beiter ein privates Gerät während seiner Arbeit, unter­liegt dies auch den gewerb­li­chen Prüf­vor­schriften.

So muss der Zustand und die Sicher­heit der Anlagen und Geräte jeder betrieb­lich einge­setzten Maschine durch eine fach­ge­rechte Doku­men­ta­tion lückenlos nach­ge­wiesen werden, um Beschäf­tigte vor Schäden und Unfällen zu schützen.

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Grund­sätz­lich geht es bei den Anfor­de­rungen der UVV Prüfung oder DGUV Prüfung um die Arbeits­si­cher­heit im Unter­nehmen.

Die Prüfungen beginnen in der Regle mit einer Sicht­prü­fung, gefolgt von einer elek­tri­schen Prüfung und der Prüfung, ob das Gerät in seiner Funk­tion eines Neuge­rätes entspricht.

In einer Doku­men­ta­tion werden alle nötigen Infor­ma­tionen über den Zustand der geprüften Anlagen oder elek­tri­schen Geräte trans­pa­rent zusam­men­ge­fasst.

Die Berufs­ge­nos­sen­schaften BGV und die gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung wollen das Risiko durch Unfälle in Verbin­dung mit der betrieb­li­chen Ausstat­tung von Unter­nehmen für den Arbeit­nehmer redu­zieren. Zu diesem Zweck wird der Arbeit­geber für den Zustand seiner elek­tri­schen Geräte am Arbeits­platz verant­wort­lich gemacht.

Diese Maßnahme zum Arbeits­schutz ist also verpflich­tend für jeden gewerb­li­chen Anwender entspre­chender Geräte.

Der Arbeit­nehmer ist jedoch selbst verant­wort­lich, wenn er ein privates Gerät betrieb­lich einsetzt, das nicht geprüft ist und von dessen Einsatz der Arbeit­geber nicht unter­richtet ist.

Grund­sätz­lich ist auch vorge­schrieben, dass der Arbeit­nehmer die Arbeit mit oder die Arbeit an nicht geprüften Geräten verwei­gert bis eine UVV Prüfung durch­ge­führt wurde und somit die Sicher­heit des elek­tri­schen Gerätes sicher­ge­stellt ist.

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JA, für alle gewerb­li­chen Anbieter und Firmen in denen elek­tri­sche Arbeits­mittel wie Geräte oder Maschinen zum Einsatz kommen und sich der Arbeit­nehmer verletzten kann, ist die UVV Prüfung nach gültigen Richt­li­nien vorge­schrieben.

Dazu kommt, dass jeder Auftrag­geber, meist größere Unter­nehmen, eigene Vorschriften für Geräte von Auftrag­neh­mern erstellen kann.

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Um einen betriebs­si­cheren Gebrauch zu garan­tieren, sind UVV Prüfungen oder DGUV Prüfungen jähr­lich vorge­schrieben. Bei spezi­ellen Einsatz­be­rei­chen kann jedoch eine häufi­gere Prüfung erfor­der­lich sein.

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Um Arbeits­un­fälle und Gefähr­dungen möglichst zu vermeiden, werden die Gefah­ren­quellen im Unter­nehmen gezielten Prüfungen unter­zogen.

Teil dieser regel­mä­ßigen sach­kun­digen Über­prü­fungen ist die UVV. Nach genauen recht­li­chen Vorschriften durch­ge­führt, trägt diese mit ihren sicher­heits­tech­ni­schen Regel­werken dazu bei, dass die Gefah­ren­quellen mini­miert werden.

Eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung kann auch dazu führen, dass eine Maschine oder Anlage, die bei allge­meiner Nutzung so nicht zulässig wäre, durch einen einge­schränkten, beson­ders geschulten Perso­nen­kreis betrieben werden kann.

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JA, je nachdem, um welche Maschinen oder tech­ni­schen Vorrich­tungen es sich handelt, kann es sogar logis­tisch erfor­der­lich sein, die UVV Prüfungen in Ihren Betrieben durch­zu­führen.

Um die Arbeits­si­cher­heit gewähr­leisten zu können und damit Sie so wenig Aufwand wie möglich haben, können wir gern nach entspre­chender Planung jedoch auch beweg­liche Geräte wie Elek­tro­werk­zeuge bei Ihnen im Betrieb prüfen.

Die Kosten der Prüfung erhöhen sich dann durch eine Pauschal für die Anfahrt.

Anfahrt­pau­schalen:

  • Bis 15km einfache Fahr­strecke zum Prüfort: 49,– Euro
  • Bis 25km einfache Fahr­strecke zum Prüfort: 59,– Euro
  • Über 25km einfache Fahr­strecke je tatsäch­lich gefah­renem km 0,60 Euro, Reise­stunde Fach­mon­teur 49,80 Euro, Repa­ra­turen 49,80 Euro / Stunde zuzüg­lich Mate­ri­al­auf­wand.

Alle Ange­ge­benen Preise netto zuzüg­lich gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer.

JA, nach entspre­chender Planung und Erfor­dernis können UVV Prüfungen auch am Wochen­ende ange­boten werden.

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JA, nach vorhe­riger Absprache der zu prüfenden Geräte und Maschinen bringen wir gängige Ersatz­teile und Repa­ra­tur­ma­te­ria­lien zur Prüfung entweder mit in Ihren Betrieb oder stellen diese recht­zeitig bereit, sodass wir den zeit­li­chen Ausfall Ihrer Geräte und Maschinen so kurz wie möglich halten können.

Als akkre­di­tierter Garan­tie­ab­wickler vieler Hersteller können wir diese entspre­chende Garan­tie­ab­wick­lungen direkt für Sie erle­digen.

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